Publikationen aus dem Verein
950 Jahre - Nicht nur Calw und Hirsau feiern
von Armin Langner, März 2025
Calw feiert sein 950-jähriges Gründungsjubiläum. Die Vorbereitungen für das Festjahr 2025 laufen auf Hochtouren. Gleichzeitig mehren sich Nachrichten aus anderen Orten der Region, die in diesem Jahr ebenfalls ihr Bestehen seit 950 Jahren feiern. Gibt es da einen Zusammenhang?
Wahrscheinlich ist die Burg Calw noch einige Jahrzehnte älter, die gleichnamige Siedlung entstand wenig später. Hirsau mit seinem ersten Aurelius-Kloster aus dem frühen neunten Jahrhundert existierte da schon rund ein Vierteljahrtausend. Allerdings gibt es hierzu keine zeitgenössischen Quellen, sondern lediglich Dokumente die als Kopien von älteren, verlorenen gegangenen Originalen von diesen Ereignissen berichten. In der Regel werden solche Gründungs-Jubiläen nur dann gefeiert, wenn Quellen erhalten sind, die auch aus jener Zeit stammen. Nur dann spricht man von einer „ersten urkundlichen Erwähnung“.
So verhält es sich mit einem Ereignis aus dem Jahr 1075. Abt Wilhelm war erst seit wenigen Jahren als Vorsteher des wiedergegründeten Hirsauer St. Aurelius-Klosters im Amt, als er, gemäß seiner aus Cluny übernommenen Ideale, gegenüber dem weltlichen Stifter des Klosters, dem Grafen Adalbert II. von Calw, Freiheiten für seinen Konvent erkämpfte. Dieser Freiheitsbrief des Hirsauer Klosters, den Salier-König Heinrich IV. am 9. Oktober 1075 in Worms ausstellte, ist als zeitgenössisches Dokument im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv erhalten. Dies geschah nur gut ein Jahr bevor sich im Zuge des Investiturstreits der Konflikt zwischen Papst und König in Canossa dramatisch zuspitzte. Abt Wilhelm und seine Mönche positionierten sich hierbei gegen den König und vertraten energisch die Partei Papst Gregors VII.
Diese königliche Urkunde regelte unter anderem, dass der Konvent ohne Einfluss von außen seinen Abt wählen und einsetzen, notfalls auch absetzen durfte. Auch für die Wahl des Vogtes wurde dem Hirsauer Kloster Freiheit gewährt, jedoch nur soweit, dass der Vogt ein Mitglied der Calwer Grafenfamilie sein solle, sofern sich dieser nichts zu schulde kommen ließ. Zu den Vogtei-Rechten gehörte auch bei Streitfragen in den äußeren Angelegenheiten des Klosters Gericht zu halten. Mit dieser Urkunde wurden all diese Rechte durch den König garantiert. Da dieser „Freiheits-Brief“ des Aurelius-Klosters zahlreichen anderen Klöstern der Hirsauer Reform-Bewegung später als Modell diente, hat sich unter Historikern die Bezeichnung „Hirsauer Formular“ etabliert.
Wesentlicher Bestandteil des Rechtsakts vor dem König war der verbriefte, detailliert aufgelistete, künftige Besitz des Hirsauer Klosters. In der Regel bestand dieser aus Äckern, Wiesen, Wäldern, Weinbergen sowie Gewässern mit Mühlen und Fischereirechten. Und hier kommen jetzt sehr viele Ortsnamen ins Spiel, von denen der größte Teil im Hirsauer Formular erstmalig „urkundlich“ überliefert wird. Somit feiern auch diese Orte 2025 ihr 950-jähriges Jubiläum. Die Übertragungen betreffen zum einen Güter, die bereits dem ersten Aurelius-Kloster gehörten und mit dem Vertrag von Graf Adalbert zurückerstattet wurden. Folglich ist zu vermuten, dass diese Orte schon lange vor 1075 existierten. Dazu gehören Hirsau selbst mit dem Lützenhardter Hof, Altburg und Speßhardt, Unterhaugstett, Deckenpfronn, Stammheim, Sommenhardt, Lützenhardt, Kentheim, Möttlingen, Münklingen, Merklingen, Maichingen sowie Grötzingen im Aichtal. Aus dieser Gruppe ist nur Gültstein bereits in älteren Quellen des Klosters Lorsch dokumentiert.
Um dessen wirtschaftliche Grundlage dauerhaft zu sichern, schenkte Adalbert II. dem Kloster weitere Güter, die seine Familie erst später erworben hatte. Hier erwähnt das Hirsauer Formular erstmals urkundlich belegt Ottenbronn, Weil der Stadt, Döffingen, Feuerbach, Botnang sowie Walheim am Neckar. Lediglich Malsch am nördlichen Schwarzwaldrand findet sich bereits in älteren Urkunden. Ein hier ebenfalls genannter Ort „Tambach“ gilt in der Fachliteratur bislang als unermittelt. Vieles spricht jedoch dafür, dass es sich um einen Ort im Elsass handelt. In Dambach (la ville) hatte die Familie der Grafen von Egisheim, aus der Adalberts II. Mutter, die Schwester Papst Leos IX., stammte, reichen Grundbesitz. Die dem Kloster geschenkten Weinberge könnten als Erbe an Adalbert gefallen sein.
Der Ausstellung der königlichen Urkunde in Worms ging eine öffentliche Erklärung der Schenkungen an das Hirsauer Kloster voraus, die Adalbert II. am Festtag des heiligen Aurelius, der damals am 14. September gefeiert wurde, auf dem Platz vor der Klosterkirche vollzog. Neben der Bevölkerung waren auch zahlreiche Adlige aus der Region zugegen, die in der Urkunde dann als Zeugen des Rechtsakts aufgeführt wurden. Hier werden weitere Namen von Orten erstmals urkundlich erwähnt, aus denen die Zeugen kamen, so aus Hausen an der Würm, Malmsheim und Dätzingen, aus Cresbach, Grömbach, Hallwangen, und Mühlen am Neckar, aus Entringen, Jungingen im Killertal, Metzingen sowie aus Köngen am Neckar. Auch Dagersheim leitet sein Jubiläum aus der Anwesenheit eines im Ort begüterten Zeugen bei diesem Ereignis ab.
In vielen der hier genannten Orte wird 2025 das 950-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung recht groß gefeiert. All diesen Festlichkeiten liegt jedoch das „Hirsauer Formular“ zugrunde, der Freiheitsbrief König Heinrichs IV., den Abt Wilhelm beim Calwer Grafen Adalbert II. für sein Kloster erstritt. Dieses Ereignis im Jahr 1075, in dessen Mittelpunkt Calw und Hirsau standen, sollte später noch eine große Ausstrahlung weit über die Region hinaus bekommen.
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